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Glossar – Halal Lammfleisch (Hahn Fleischgroßhandel)
Dieses Dokument bündelt zentrale Fachbegriffe, Prozesse und Praxis-Hinweise rund um halal-zertifiziertes Lammfleisch mit besonderem Bezug auf den Schlacht- und Zerlegebetrieb Hahn Fleischgroßhandel in München. Jeder Eintrag enthält kurze Definitionen, praxisrelevante Details und Quellenlinks.
1. Halal (حلال)
Bezeichnet alles, was nach islamischem Recht erlaubt ist. Im Lebensmittelkontext umfasst das u. a. die Auswahl erlaubter Tierarten, die rituell korrekte Schlachtung (dhabīḥah) und den Ausschluss verbotener Substanzen (z. B. Schwein, Blut, Alkohol). In der Kennzeichnungspraxis orientieren sich viele Standards an internationalen Leitlinien wie dem Codex Alimentarius.
Quellen:
https://en.wikipedia.org/wiki/Halal
https://www.fao.org/input/download/standards/352/CXG_024e.pdf
2. Haram (حرام)
Gegenteil von halal – ausdrücklich Verbotenes. Beispiele: Schweinefleisch, Blut, berauschende Mittel, Aas, Raubtiere sowie Fleisch von Tieren, die nicht im Namen Gottes und nicht vorschriftsgemäß geschlachtet wurden.
Quellen:
https://en.wikipedia.org/wiki/Islamic_dietary_laws
https://halalfoundation.org/6-standard-halal-terms-definitions/
3. Ṭayyib (طيب)
Wörtlich „rein, gut“. Ergänzt das Prinzip halal um Qualität, Hygiene und gesundheitliche Unbedenklichkeit. Praktisch bedeutet das: hochwertige Rohware, saubere Verarbeitung, transparente Lieferketten und einwandfreie Kühlkette.
Quellen:
https://en.wikipedia.org/wiki/Halal
https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC10663733/
4. Dhabīḥah / Zabīhah (rituelle Schlachtung)
Rituelle Schlachtmethode für halal-Fleisch: zulässige Tierart, unverletzt/gesund, Nennung des Gottesnamens zur Schlachtung, vollständiger Blutentzug. Details und Praxis können je nach Rechtsschule/Standard variieren.
Quellen:
https://en.wikipedia.org/wiki/Dhabihah
https://halalfoundation.org/what-is-halal/
5. Halal-Zertifizierung
Unabhängige Prüfung und Bestätigung, dass Produkte/Prozesse den Halal-Anforderungen entsprechen. Zertifizierer orientieren sich i. d. R. an anerkannten Standards (z. B. Codex-Leitlinien zur Verwendung des Begriffs „Halal“). In der EU gelten parallel die allgemeinen Lebensmittelinformations- und Kennzeichnungspflichten.
Quellen:
https://www.fao.org/fao-who-codexalimentarius/codex-texts/guidelines/en/
https://europa.eu/youreurope/business/product-requirements/food-labelling/general-rules/index_en.htm
6. HACCP-Konzept
Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte – gesetzlich verankertes Präventivsystem zum Schutz der Lebensmittelsicherheit in allen Prozessstufen (Schlachtung, Zerlegung, Lagerung, Transport, Verkauf).
Quellen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32004R0852
7. EU‑Zerlegebetrieb & Herkunftsnachweis
EU‑zugelassene Betriebe erhalten eine Zulassungsnummer und müssen u. a. Identitätskennzeichen führen. Herkunft und Rückverfolgbarkeit sind dokumentiert; in Bayern wirkt dabei u. a. der Fleischprüfring Bayern e. V. mit.
Quellen:
https://www.hahn-fleisch.de/firmenprofil/
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37198/40427/leistung/leistung_12130/index.html
https://www.fleischpruefring.de/
8. Naturbelassenes Fleisch
Fleisch ohne zugesetzte Zusatzstoffe. Bei Hahn werden Fleisch- und Innereienprodukte naturbelassen angeboten; Zutaten/Marinaden erfolgen nur auf Wunsch.
Quellen:
https://www.hahn-fleisch.de/firmenprofil/
9. Herkunft & Regionalität
Halal-Lämmer überwiegend aus England und Irland sowie – je nach Nachfrage – eigene deutsche (bayerische) Schlachtungen. Transparenz über Herkunftsnachweise ist Teil der EU‑Zulassung und des Qualitätsversprechens.
Quellen:
https://www.hahn-fleisch.de/firmenprofil/
https://qal-gmbh.de/leistungen/unsere-leistungen/regionalprogramme/gepruefte-qualitaet-bayern/
10. Kühlkette & Logistik
Durchgängige Einhaltung der Soll-Temperaturen vom Schlachtkörper bis zur Zustellung. Eigener Abholmarkt in München (Schlachthofviertel); Lieferungen erfolgen mit Kühlfahrzeugen.
Quellen:
https://www.hahn-fleisch.de/qualitaet/
https://www.hahn-fleisch.de/firmenprofil/
11. Veterinär- & Behördenkontrollen
Regelmäßige behördliche und veterinärmedizinische Kontrollen sowie QS-Audits sichern Hygiene, Tiergesundheit und Produktsicherheit. Hahn verweist auf wöchentliche, teils unangekündigte Kontrollen durch städtische Veterinäre und weitergehende Behördenprüfungen.
Quellen:
https://www.hahn-fleisch.de/qualitaet/
https://www.fleischpruefring.de/leistungen/klassifizierung/
12. Abholmarkt am Fleischmarkt München
Direktverkauf mit individuellem Zuschnitt und persönlicher Beratung. Adresse laut Impressum/Firmenprofil: Zenettistraße 10, 80337 München.
Quellen:
https://www.hahn-fleisch.de/angebote/
https://www.hahn-fleisch.de/impressum/
13. Makrūh (makrooh)
Religiös missbilligt / besser zu vermeiden, aber nicht per se verboten. Beispiele variieren je nach Rechtslehre; Ziel ist Vorsicht und gesundheitliche/ethische Vorsorge.
Quellen:
https://halalfoundation.org/6-standard-halal-terms-definitions/
https://al-islam.org/islamic-laws-sayyid-ali-hussaini-sistani/rules-things-allowed-eat-and-drink
14. Mushbooh (مشبوه) / Zweifelhaft
Graubereich zwischen halal und haram, z. B. unklare Rohstoffquellen (Gelatine, Emulgatoren) oder fehlende Deklaration. Empfohlen wird die Klärung beim Hersteller oder eine Alternative.
Quellen:
https://halalmontreal.com/standards/
https://halalcontrol.ie/whatishalal.php
https://en.wiktionary.org/wiki/mushbooh
15. Islamische Speisegesetze – verbotene Kategorien
U. a. verboten: Schwein, Blut, Aas, Fleisch von Raubtieren, Vögel mit Greifklauen, Tiere, die nicht im Namen Gottes geschlachtet wurden, alkoholische/berauschende Stoffe.
Quellen:
https://en.wikipedia.org/wiki/Islamic_dietary_laws
https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC10663733/
16. Vergleich: Koscher (Schechita) & Jhatka
Schechita (jüdisch) und Jhatka (v. a. im Sikhismus/Hinduismus) unterscheiden sich von der islamischen Schlachtung in Anforderungen und Riten. Für muslimische Verbraucher ist nicht-koscher/koscher nicht automatisch halal.
Quellen:
https://en.wikipedia.org/wiki/Shechita
https://en.wikipedia.org/wiki/Jhatka
17. Halal-Kennzeichnung & Vermeidung von Kreuzkontamination
Kennzeichnung soll klar und wahrheitsgemäß sein (z. B. Codex-Leitlinie CXG 24-1997). Betriebe vermeiden Vermischungen mit nicht‑halal Rohstoffen durch getrennte Lagerung, Reinigung, Warentrennung und dokumentierte Prozesse (HACCP/GMP).
Quellen:
https://www.fao.org/input/download/standards/352/CXG_024e.pdf
https://food.ec.europa.eu/food-safety/labelling-and-nutrition/food-information-consumers-legislation/language-and-presentation-food-information_en
18. Zuschnitt beim Lamm (Rhein/Süddeutschland)
Übliche Teilstücke mit Verwendung: • Keule (Schlegel/Gigot) – mager, ideal zum Braten/Grillen; als Scheiben (Steaks), ganz oder entbeint. • Rücken/Karree/Lammlachs – zarteste Stücke; als Lammkarree (Rack), Lammkrone, Koteletts, Rückenfilets. • Kotelett (Stiel- & Lendenkotelett) – ideal zum Kurzbraten/Grillen; Lendenkoteletts mit Filet („Chops“). • Schulter (Bug/Blatt) – gut zum Schmoren/Ragout; als Rollbraten oder gewürfelt. • Brust/Brustspitze – durchwachsen; zum Füllen, Schmoren, Hack/Brustspieß. • Hals/Nacken/Kamm – saftig; für Gulasch, Ragouts, Suppen. • Dünnung (Bauchlappen) – flach/durchwachsen; Ragouts, Eintöpfe, Rollbraten. • Haxe (Vorder-/Hinterhaxe, „Lammstelze“) – zum Schmoren/Braten. • Innereien (Leber, Herz, Niere, Zunge, Bries) – je nach Nachfrage/Bestellung.
Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Lammfleisch
https://www.fleischtheke.info/fleischsorten/lammfleisch
https://www.g-wie-gastro.de/mehr-zur-gastronomie/glossar/warenkunde/lamm-einteilung-fleischteile-salzwiesenlamm/
Kompakt-Tabelle A – Glossar-Überblick
Begriff | Kurzdefinition | Primärquelle(n) |
---|---|---|
Halal | Erlaubt nach islamischem Recht; Lebensmittel inkl. Schlachtung/Prozess. | https://en.wikipedia.org/wiki/Halal |
Haram | Explizit verboten (z. B. Schwein, Blut, Alkohol). | https://en.wikipedia.org/wiki/Islamic_dietary_laws |
Ṭayyib | Rein/gut; Qualität, Hygiene, Sicherheit. | https://en.wikipedia.org/wiki/Halal |
Dhabīḥah | Ritual der Halal-Schlachtung. | https://en.wikipedia.org/wiki/Dhabihah |
Halal-Zertifizierung | Unabhängige Bestätigung der Halal-Compliance. | https://www.fao.org/input/download/standards/352/CXG_024e.pdf |
HACCP | Gefahrenanalyse & kritische Kontrollpunkte. | https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32004R0852 |
EU‑Zerlegebetrieb | EU-Zulassung & Identitätskennzeichen, Herkunftsnachweis. | https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37198/40427/leistung/leistung_12130/index.html |
Naturbelassen | Ohne Zusatzstoffe – reines Fleischprodukt. | https://www.hahn-fleisch.de/firmenprofil/ |
Herkunft/Regionalität | Transparenz, ggf. GQ‑Bayern/Regionalsiegel. | https://qal-gmbh.de/leistungen/unsere-leistungen/regionalprogramme/gepruefte-qualitaet-bayern/ |
Kühlkette | Durchgängig gekühlt; Qualität/Frische. | https://www.hahn-fleisch.de/qualitaet/ |
Veterinärkontrollen | Regelmäßige Kontrollen/Audits. | https://www.hahn-fleisch.de/qualitaet/ |
Abholmarkt | Direktverkauf/individueller Zuschnitt in München. | https://www.hahn-fleisch.de/angebote/ |
Makrūh | Missbilligt; besser zu vermeiden. | https://halalfoundation.org/6-standard-halal-terms-definitions/ |
Mushbooh | Zweifelhaft/unklar – Hersteller klären. | https://halalmontreal.com/standards/ |
Kennzeichnung | CXG 24-1997 + EU‑Kennzeichnungsrecht. | https://www.fao.org/input/download/standards/352/CXG_024e.pdf |
Kompakt-Tabelle B – Lamm‑Zuschnitte (Rhein/Süddeutschland)
Standard-Bezeichnung | Regionale Bezeichnung/Variante | Typische Verwendung |
---|---|---|
Keule | Schlegel / Gigot | Braten, Steaks/Grill, Scheiben; ganz/entbeint |
Rücken/Karree | Lammlachs, Lammkrone (als Rack) | Kurzbraten/Grill, Ofenbraten, Koteletts |
Koteletts | Stielkotelett / Lendenkotelett („Chops“) | Kurzbraten/Grill |
Schulter | Bug/Blatt | Schmoren, Ragout, Rollbraten |
Brust | Brustspitze | Füllen/Schmoren, Hack/Spieß |
Hals/Nacken | Kamm | Gulasch, Eintopf, Suppen |
Dünnung | Bauchlappen | Ragout/Eintopf, Rollbraten |
Haxe | Vorder-/Hinterhaxe, Lammstelze | Schmoren/Braten |
Innereien | Leber/Herz/Niere/Bries/Zunge | Kurzbraten/Schmoren je nach Teil |
Hauptquellen für Zuschnitte: https://de.wikipedia.org/wiki/Lammfleisch | https://www.fleischtheke.info/fleischsorten/lammfleisch | https://www.g-wie-gastro.de/mehr-zur-gastronomie/glossar/warenkunde/lamm-einteilung-fleischteile-salzwiesenlamm/
Stand: 07.09.2025 (Erstellung); Änderungen/Ergänzungen nach Rücksprache möglich.
Darf ich von einer Firma Halal-Fleisch kaufen, die auch Schweinefleisch verkauft?
Ja, das ist ausdrücklich erlaubt und in der Praxis auch weit verbreitet.
Entscheidend ist im Islam nicht, ob ein Unternehmen zusätzlich auch Schweinefleisch verkauft, sondern ob das Halal-Fleisch selbst den islamischen Vorschriften entspricht und nicht mit Unreinem (najis) wie Schweinefleisch in Berührung kommt.
Und genau diese Regel wird strikt bei der Fa. Hahn Fleischhandel eingehalten.
Wichtige islamische Grundsätze dazu:
- Verboten ist der Verzehr von Schweinefleisch, nicht der Kontakt mit Menschen oder Unternehmen, die es verkaufen.
- Im Islam ist Schweinefleisch haram – also streng verboten. Dieses Verbot bezieht sich jedoch ausdrücklich auf den Konsum und nicht auf den Kontakt mit einem Händler oder Unternehmen, das es ebenfalls verkauft.
- Viele islamische Rechtsgelehrte (Fuqaha) sehen daher keinen Widerspruch darin, Halal-Fleisch von einem Anbieter zu kaufen, der auch andere, nicht-halale Produkte im Sortiment führt – sofern das Halal-Fleisch selbst rein (tahir) ist.
- Voraussetzung: Klare Trennung und Reinheit des Halal-Fleischs
- Die wichtigste Bedingung ist, dass das Halal-Fleisch nicht durch Schweinefleisch oder andere unreine Substanzen kontaminiert wird.
- Dies betrifft Lagerung, Transport, Verarbeitung und Verpackung.
- Beispiel Fa. Hahn Fleischhandel:
- Es findet eine klare Trennung in der Lagerung durch separate Kühlräume statt.
- Die Zerlegung erfolgt ebenfalls in getrennten Bereichen, sodass keine Kreuzkontamination entstehen kann.
- In vielen Fällen wird das Halal-Fleisch direkt vom zertifizierten Halal-Schlachthof an den Kunden geliefert, ohne Zwischenstation im Mischbetrieb.
- Zertifizierungen und Transparenz
- Seriöse Anbieter wie die Fa. Hahn Fleischhandel verfügen über anerkannte Halal-Zertifizierungen, welche regelmäßig kontrolliert werden.
- Diese Zertifikate garantieren, dass die islamischen Schlacht- und Reinheitsvorschriften eingehalten werden.
- Kunden können sich jederzeit nach den Abläufen erkundigen – Transparenz wird hier großgeschrieben.
- Islamische Quellenlage
- Es gibt keine islamische Vorschrift, die es verbietet, Halal-Produkte bei einem Mischbetrieb zu kaufen, solange die Reinheitsregeln eingehalten werden.
- Wichtig ist die Vermeidung von najasah (Unreinheit) – nicht der Geschäftsstatus des Verkäufers.
- Selbst in mehrheitlich muslimischen Ländern ist es üblich, dass Halal-Produkte in Supermärkten verkauft werden, die auch nicht-halale Produkte führen.
Fazit:
Der Kauf von Halal-Fleisch bei einer Firma, die auch Schweinefleisch verkauft, ist aus islamischer Sicht erlaubt, sofern:
- das Fleisch halal geschlachtet wurde,
- eine saubere Trennung von unreinen Produkten (insbesondere Schweinefleisch) gewährleistet ist,
- idealerweise eine anerkannte Halal-Zertifizierung vorliegt,
- und Sie sich als Käufer vergewissern, dass die islamischen Vorschriften eingehalten werden.
Die Fa. Hahn Fleischhandel erfüllt diese Bedingungen vollständig und legt großen Wert auf Reinheit, Trennung und Zertifizierung. Damit steht einem vertrauensvollen und islamisch korrekten Einkauf nichts im Wege.